Der "Generationenvertrag" der gesetzlichen Rentenversicherung, der ehemals einen vorbildlichen Sinn hatte, und aus der Bismarckchen Zeit des 19. Jahrhundert stammt, hat in der heutigen Zeit einen Teil seines Sinns verloren, da sich dieser "Versorgungstopf" nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren kann. Die Gegenseitigkeit und damit die Zusage, dass eine Generation für die Renten der anderen im Alter aufkommt, ist aus zwei Gründen nicht mehr gewährleistet. Es haben demograhische Verschiebungen stattgefunden, dass die Menschen heute immer älter werden und jüngere Menschen nicht mehr in dem Maße nachrücken, dass die gesetzliche Rentenvesicherung ausreichend zu finanzieren ist. Dabei spielen auch große wirtschaftliche Verschiebungen durch Albeitslosigkeit eine Rolle, durch die die Beitragszahlung in die Sozialkasse nicht im richtigen Rahmen stattfindet.
Ein anderer und wichtiger Grund ist, dass die Politik nicht sorgsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung umgeht, sondern ihr zu allen Zeiten immer wieder Belastungen auferlegt hat, die den Sozialtopf ausbluten lässt durch rentenfremde Leistungen. Die Belastung durch die Wiedervereinigung haben ein Übriges getan, waren aber auch nicht zu umgehen.
Diese Entwicklung, die schleichend, schon seit vielen Jahren bekannt ist, hat die privaten Vesicherer veranlaßt, eine private Altersversorge zu bieten. Das sind Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Fondsanlagen in Verbindung mit Vesicherungsschutz. Später kamen noch die "Riester-Rente" hinzu und die "Rürup-Rente", die mit staatliche Zuschüssen oder erhöhten steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten vom Bürger gewählt werden können.
Immer geht es darum, eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen, die auch das Rentenloch beim Bürger im Alter stopfen soll, dass durch fehlende Rentenanpassungen, die die gesetzliche Rentversicherung nicht ausreichend leisten kann, entsteht. Der Staat ist damit nicht vom Ausgleich freigestellt, entzieht sich aber immer wieder, da die Gruppe der Rentner eine schwache Lobby hat.
Im Jahre 2008 ist von Seiten des Gesetzgebers "Wohn-Riester" geschaffen worden, das bedeutet, der Staat fördert die Schaffung von Wohneigentum im Alter. Diese Maßnahme ist der größte Fortschritt in der privaten Altersvorsorge. Im Alter Eigentum zu haben und keine Miete zahlen zu müssen, ist dabei der Sinn, der mehr als Versicherungen bietet, deren Geldwert im Alter weniger abzuschätzen ist. Hier können allerdings Anpassungen vorgenommen werden.
Private Alterversorgung, besonders "Wohn-Riester" ist wichtig. Was nutzt im Alter eine hohe Rente bei hohen Mietzahlungen? Nichts!
Verfasst am 13.12.2008
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